Das Bildungsinstitut Krankenpflege der Pro Fit Interim UG,und der Pro Fit Unternehmensmanagement UG im Folgenden BIK genannt sind Einrichtungen zur Fort- und Weiterbildung im medizinisch-pflegerischen Bereich. Die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge zwischen BIK und den jeweiligen Vertragspartnern, die durch Buchung bzw. Bestellung oder Anmeldung und Auftragsbestätigung zustande kommen.
Vertragspartner können natürliche und juristische Personen sein. Z.B. Teilnehmer, die für sich selbst buchen (auch bei öffentlichen Förderungen) und z.B. Arbeitgeber (z.B. Pflegedienste) die für die Inhaber oder ihre Mitarbeiter buchen. Buchen Mitarbeiter oder Führungskräfte für Ihren Arbeitgeber, ist der Arbeitgeber der Vertragspartner
Einen rechtlichen Anspruch auf Kommunikation mit BIK oder auf Herausgabe von Zertifikaten etc. bleibt einzig und allein dem Vertragspartner vorbehalten. Ein Rechtsverhältnis entsteht also ausschließlich zwischen BIK und Vertragspartner. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Inhalt:
Anmeldung / Datenverarbeitung
Die Anmeldung kann über die Homepage, per Email, per Fax, fernmündlich oder innerhalb von persönlichen Kundengesprächen erfolgen.
Nach Anmeldung bzw. Bestellung erhält der Vertragspartner eine Auftragsbestätigung, wodurch der Vertrag zustande kommt (Vertragsschluss).
Es kann vorkommen, dass die zulässige Maximal-Anzahl der Teilnehmer überschritten wird. In dem Fall erhält der Vertragspartner umgehend eine entsprechende Info und erhält Ersatztermine oder aber kann zurücktreten.
Der Vertragspartner erklärt sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung aller Daten zur Auftragserfüllung einverstanden. Nach Auftragserfüllung werden die Daten zur Sicherheit weiter gespeichert, damit insbesondere bei verloren gegangenen Zertifikaten etc. Ersatz-Zertifikate erstellt werden können. Alle erhobenen Daten werden nach der Datenschutzverordnung verarbeitet. Für die Durchführung der Maßnahme müssen Ihre Daten zwangsläufig an beteiligte Dritte weitergegeben werden (z.B. Teilnehmer-Listen für Dozenten).
Durchführung und Rücktritt
Die Durchführung einer Fort- & Weiterbildungsveranstaltung kann an einzelnen Tagen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Erkrankung, Internet- & Stromausfall bei Online-Seminaren) ausfallen. BIK wird in diesem Fall alles dafür tun (z.B. Ersatzdozentin) den Ausfall doch noch zu verhindern. Anderenfalls wird der Seminartag nachgeholt. Ein Rücktrittsrecht seitens des Vertragspartners besteht nicht.
In Einzelfällen kann ein Seminar auch komplett ausfallen. Dies ist insbesondere der Fall bei Unterschreitung der Mindestteilnehmer oder auch bei höherer Gewalt (Pandemie, Verbote etc.).
Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl wird das BIK Ersatztermine nennen.
Auch bei höherer Gewalt wird das BIK für eine zeitnahe Ersatzveranstaltung sorgen. Ein Rücktrittsrecht seitens des Vertragspartners besteht nicht.
Das BIK behält sich vor die Reihenfolge der Kurstage bzw. Dozenten kurzfristig zu ändern
Fällt ein Teilnehmer während einer laufenden Maßnahme aus, ist eine Übertragung an Dritte Personen – auch für die Restlaufzeit des Kurses - nicht möglich.
Ein Rücktritt nach Buchung ist seitens des Vertragspartners nicht mehr möglich. Das gleiche gilt für den Wunsch das Seminar zu einem späteren als dem gebuchten Termin zu absolvieren. In Einzelfällen prüft das BIK, ob die Teilnahme an einem späteren Seminar möglich ist. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Die Zahlungshöhe und die nachfolgenden Zahlungsbedingungen (Fristen etc.) bleiben unverändert bestehen.
Zahlungsbedingungen
Die Teilnehmergebühren sind bei der Buchung fällig. Als Zahlungsoptionen stehen alle gängigen Zahlungsarten zur Verfügung, z.B.: Sofortüberweisung, Kreditkarte, Paypal. Bei Wünschen nach Überweisung bzw. Einzugsverfahren für Stamm-Kunden sprechen Sie uns an.
Solange die Kursgebühren nicht bezahlt sind, behält sich das BIK vor die entsprechenden Teilnehmer nicht zum Seminar zuzulassen. Die Gebühren sind in diesem Fall dennoch in voller Höhe fällig.
Werden bei Buchungen Fördermittel angegeben, so verringert sich der Zahlungsbetrag (z.B. Bildungsscheck minus 500,- € oder Bildungsgutschein AZAV minus 50%) entsprechend. Die Bildungsschecks werden zunächst in Rechnung gestellt und nach erfolgreicher Überweisung der Bezirksregierung an BI erfolgt eine Gutschrift in gleicher Höhe an den Vertragspartner innerhalb von 5 Werktagen. Sollten die Bildungsgutscheine bzw. Bildungsschecks ungültig sein oder nachträglich nicht anerkannt werden, wird eine entsprechende Nachzahlung (Bildungsgutscheine) fällig bzw. bei Bildungsschecks kann eine Rücküberweisung vom BI an den Kunden nicht erfolgen.
Das BIK ist von der Umsatzsteuer befreit. Die Seminargebühren sind daher immer Endpreise, die keine MWSt enthalten. Sollte diese Jahrzehnte lange Praxis durch den Gesetzgeber geändert werden oder durch Finanzbehörden aberkannt werden, werden die UMSt fällig. Nach den Erfahrungen Ende 2023 mit der Ad Hoc-Streichung der Elektromobilitäsförderung binnen 24 Stunden, kann das BIK hierfür keine Haftung übernehmen.
Pflichten der Teilnehmer / Vertragspartner
Die Vertragspartner verpflichten sich die für einzelne Weiterbildungen erforderlichen Voraussetzungen (Praktika etc.) einzuhalten. Anforderungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein und werden vom Vertragspartner kontrolliert.
Die Teilnehmer verpflichten sich eine Veranstaltung innerhalb oder auch außerhalb der Seminarzeiten nicht zu stören bzw. zu diskreditieren (z.B. Negativkampagnen über andere Teilnehmer, Dozenten, Inhalte etc.in sozialen Netzwerken).
Die Teilnehmer verpflichten sich die jeweiligen Pflicht-Anwesenheiten einzuhalten und unvermeidbare Fehlzeiten – wenn nötig - nachzuholen.
Alle verwendeten Unterrichtsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung (weder analog noch digital) nicht an Dritte weitergegeben werden
Jegliche Formen der Abwerbung ist zu unterlassen. Auch jede Form der verdeckten Wettbewerbsbeobachtung insbesondere die Weitergabe von Inhalten und Unterlagen (sowohl analog als auch digital) an Wettbewerber wird im Einzelfall – unabhängig vom tatsächlich entstandenen Schaden - mit mind. 25.000,- EUR geahndet.
BIK behält sich vor bei Missbrauch bzw. Fehlverhalten einzelner Teilnehmer, diese auszuschließen.
Haftung
Eine Haftung für die Teilnehmer, Vertragspartner oder BIK besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für etwaige Vermögensschäden aufgrund unzureichender, abgebrochener oder ausgefallener Maßnahmen übernimmt das BIK keine Haftung.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen mit den BIK-Maßnahmen ist Köln
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit dieser AGBs im Übrigen unberührt.
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